BKF Weiterbildung Modul-Schulung
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Seit dem 1. Oktober 2006 ist sie Gesetz:
Die Aus- und Weiterbildung zum
EU-Berufskraftfahrer |
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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die
(beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es
gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder
Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die
ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist. |
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Was kommt auf Sie zu: |
1.Die Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führer -
schein nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein
nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
- durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
- durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
- durch Berufsausbildung BKF/FiF
2. Regelmäßige Weiterbildung
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur
Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von
mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten,
wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich. |
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Die Übersicht der Module: |
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Wie wird die Absolvierung von Grundqualifikation
und/oder Weiterbildung nachgewiesen?
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Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden
durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein
nachgewiesen. |
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Welche Strafen drohen bei nichteinhalten?
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Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende
Qualifikation kann für Unternehmer ein Bußgeld in Höhe
von 400 Euro je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem
Handeln von 100 Euro je Arbeitsschicht bedeuten. |